Künstlernachlass

Künstlernachlass

Ziele der Nachlasssicherung

Ein sogenannter «Künstlernachlass» lehnt sich im allgemeinen Sprachgebrauch an ein archivarisches Verständnis an: Er umfasst die zu vererbende Substanz bildender Künstler/innen, also das physische Werk, die Rechte daran sowie die zugehörige Werkdokumentation – und deren Übertragung in private oder institutionelle Hand nach dem Tod.

Da die integrale Verwaltung von künstlerischen Nachlässen durch Museen, Galerien und anderen Nachlassorganisationen nur wenigen Künstlerinnen/Künstlern offensteht, verbleiben viele künstlerische Hinterlassenschaften innerhalb der Familie.

Eine Nachlassarbeit, die dem Kunstschaffenden gerecht wird, setzt neben zeitlichem Engagement viel Fachwissen voraus. Denn eine umsichtige Nachlasssicherung meint das Überleben des Kunstwerks durch eine nachhaltige Stärkung des Künstlerprofils und Sichtbarmachung des nunmehr statischen Werks.

Es genügt also keinesfalls, das Lebenswerk einfach einzulagern, sondern es gilt es zu ordnen, zu verzeichnen, zu bewerten und es in adäquater Form zu vermitteln / zu verwerten.

Eine erfolgreich realisierte Nachlasssicherung verankert den Bekanntheitsgrad des Kunstschaffenden posthum oder steigert ihn sogar.